Bescheinigung
In der Schweiz und in anderen Ländern erfordern bestimmte Fahrzeugmodifikationen eine technische Prüfung, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden kann, ohne dass das Risiko einer Änderung besteht. Erst nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung kann das Fahrzeug dem Sachverständigen zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Karosserie, Leistung und Lärm.
Diese Untersuchungen werden von Sachverständigen von staatlich eingetragenen Unternehmen durchgeführt. Sie erfüllen die europäischen ECE- und VO-Autoteile-Zertifizierungsstandards für aktive und passive Sicherheit. Die geprüften Teile müssen Tests unterzogen werden, um bestimmte Kriterien zu erfüllen. Zwei Unternehmen sind auf diese Art von Prüfungen in der Schweiz spezialisiert. Dies sind die DTC AG mit Sitz in Vauffelin und die FAKT AG mit Sitz in Eglisau. Es gibt zwei Arten von Genehmigungen. Persönliche Zulassungen, die nur für ein Fahrzeug gelten, und "Hersteller" - Zulassungen, die für ein bestimmtes Fahrzeugmodell gelten.
Die Verfahren und Kosten dieser Untersuchungen sind erheblich und stellen eine große Schwierigkeit für jeden Eigentümer dar, der sein Fahrzeug ändern möchte. Unser Unternehmen ist auf die Durchführung dieser Untersuchungen spezialisiert und arbeitet hauptsächlich für die Homologation von Karosserieteilen für den Seriengebrauch (Herstellerfreigabe).
Alle unsere Produkte werden mit offiziellen Dokumenten geliefert, die bestätigen, dass sie die Homologationstests für den öffentlichen Straßenverkehr bestanden haben. Die vorgelegten Unterlagen gelten für das Fahrzeug und den betroffenen Artikel. Das Fahrzeug kann einem der verschiedenen Automobildienstleistungen in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden, um das Know-how zu übergeben. Erst nachdem das Fachwissen bestanden wurde, kann das Fahrzeug legal verwendet werden: Die beim Kauf eines Produkts bereitgestellten Zertifizierungsdokumente sind durch die Angabe der Fahrgestellnummer mit dem Fahrzeug verbunden. Jedes von den Zertifizierungsstellen (DTC, FAKT, TÜV) ausgestellte Dokument ist nummeriert und im Anhang des Führerscheins des Fahrzeugs enthalten. Bei einem Eigentümerwechsel bleiben das Zertifizierungsdokument sowie der Führerschein des betreffenden Fahrzeugs gültig. Diese Dokumente müssen der Umlaufgenehmigung immer beigefügt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.
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